Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Beschluss der Wohnungseigentümer unwirksam (BGH, Urt. v. 15.10.2021 – V ZR 225/20)
Ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer, wonach die Nutzung des Gemeinschaftseigentums aus Gründen der Verkehrssicherheit dauerhaft untersagt wird, ist unwirksam, wenn dies lediglich wegen der hohen Sanierungskosten beschlossen wurde. Sanierungspflicht der Wohnungseigentümer Mit diesem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wichtige Frage im Wohnungseigentumsrecht entschieden. Nämlich wann …