Änderung des Familiennamens des Kindes nach Trennung der Eltern (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 06.05.2019 – 7 A 10074/19)
Die Änderung des Familiennamens eines Kindes nach Trennung der Eltern ist gerechtfertigt, wenn die Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich ist. Ein wichtiger Grund für die Namensänderung ist insbesondere dann gegeben, wenn die fortwährende Erinnerung an dramatische Geschehnisse im Zusammenhang mit der Trennung eine erhebliche seelische …