Hartz-IV-Kürzungen teilweise verfassungswidrig (BVerfG, Urt. v. 05.11.2019 – 1 BvL 7/16
Wer zumutbare Jobangebote nicht annimmt, riskiert Kürzungen der Hartz-4- bzw. ALG-II-Leistungen. Dies ergibt sich aus dem SGB II, welches für verletzte Mitwirkungspflichten Kürzungen des Regelsatzes von 30% und im Wiederholungsfall sogar um 60% vorsieht. Bei weiteren Wiederholungen werden die Leistungen zu 100% gekürzt. Die Dauer …
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