Wer für eine Taube bremst, haftet nicht für Auffahrunfall
Wer auffährt ist schuld. Von diesem Grundsatz gibt es zahlreiche Ausnahmen, etwa dann, wenn der Vorausfahrende grundlos gebremst hat. Denn die Straßenverkehrsordnung bestimmt: „Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen“ (§ 4 Absatz 1 Satz 2 StVO) Bremsen an grüner Ampel Wer an …
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