Hotel nicht in Strandnähe – Schadensersatz wegen Reisemangel (AG München, Urt. v. 22.11.2023– 242 C 13523/23)
Wer ein Hotel „nur wenige Gehminuten“ bis zum Strand bucht, darf erwarten, dass man den Strand tatsächlich in wenigen Minuten zu Fuß erreicht. Bei einem normalen Gehtempo müsste man den Strand in höchstens fünf Minuten erreichen können. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich um …