Kein Anspruch auf Homeoffice wegen Corona (LArbG München, Urt. v. 26.08.2021 – 3 SaGa 13/21)
Der Arbeitgeber darf die Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen, wenn betriebliche Gründe dies erforderlich machen. Die Gefahr, sich auf dem Weg zur Arbeit oder im Büro mit Corona anzustecken, begründet keinen Anspruch darauf, weiterhin im Homeoffice zu arbeiten. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts …