Sturz an Notausgangstür – Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (OLG Celle, Urt. v. 13.06.2019 – 8 U 15/19)
Befindet sich hinter einer als Notausgang bezeichneten Tür ein erheblicher Absatz und kommt es aufgrund dessen zu einem Sturz, kann der Verletzte Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Dies gilt auch dann, wenn die Notausgangstür benutzt wird, ohne dass eine Notlage besteht. So urteilte das Oberlandesgericht Celle …