Ergänzungsbescheid lässt Klagefrist nicht neu beginnen (OVG NRW, Beschl. v. 14.11.2019 – 8 A 241/17)
Der Erlass eines Ergänzungsbescheides setzt die Klagefrist für den Ursprungsbescheid nicht neu in Gang. Vielmehr bleibt der ursprüngliche Bescheid, wenn er unanfechtbar geworden ist, unangreifbar. Genehmigung für Windkraftanlage Über einen solchen Fall hatte das OVG NRW zu entscheiden. In dem Verfahren wehrte sich ein Anlieger …