pdf-Dokument wahrt nicht die Schriftform (VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 11.02.2021 – 4 K 758/20)
Ein pdf-Dokument erfüllt nicht die Schriftform nach § 70 VwGO. Das gilt auch dann, wenn es einen handschriftlichen Namenszug enthält. So entschied es das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) bei der Prüfung eines Widerspruchs (4 K 758/20). Die Entscheidung erscheint selbstverständlich, verdient aber dennoch Beachtung, denn die …