Verwirkung des Anspruchs auf Änderung der dienstlichen Beurteilung nach 16 Monaten (VG Düsseldorf, Urt. v. 26.08.2020 – 2 K 1163/19)
Wer sich als Beamter gegen eine dienstliche Beurteilung wenden möchte, sollte damit nicht unnötig warten. Denn dieses Recht unterliegt der Verwirkung. Verwirkung im Verwaltungsrecht Die Verwirkung wird im Verwaltungsrecht – wie auch im Zivilrecht – bei Vorliegen eines Zeit- und eines Umstandsmoments angenommen. Das bedeutet, …