Kein Urlaubsanspruch für die Zeit des Sonderurlaubs (BAG, Urt. v. 21.5.2019 – 9 AZR 259/18)
Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Sonderurlaub, entfällt für diese Zeit der Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub. Denn der Zeitraum des Sonderurlaubs ist bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs nach § 3 Absatz 1 BUrlG mit „null“ Arbeitstagen in Ansatz zu bringen. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) …