Markise an Denkmalschutz-Haus
Besitzer von denkmalgeschützten Häusern müssen oft erhebliche Beeinträchtigungen hinnehmen. Umbauten, Sanierungen und Nutzungsänderungen sind Restriktionen unterworfen. Stets problematisch sind Veränderungen der äußeren Ansicht des denkmalgeschützten Hauses. Über einen solchen Fall hatte der Verwaltungsgerichtshof München zu entscheiden (VGH München, Beschl. v. 22.11.2018 – 1 ZB 17.813). …