Klimaanlage an Außenwand ohne Zustimmung der WEG rechtswidrig (AG München, Urt. v. 26.03.2019 – 484 C 17510/18 WEG)
Bringt ein Wohnungseigentümer an der Außenwand seiner Wohnung eine Klimaanlage an, muss er diese wieder entfernen, wenn die Miteigentümer dem Anbau nicht zugestimmt haben. Dies gilt insbesondere, wenn die Leitungen der Klimaanlage durch die hierfür angebohrten im Gemeinschaftseigentum stehenden Fenster verlegt wurden. So entschied das …