Mietsicherheit nach Verkauf der Immobilie (LG Köln, Urt. v. 14.05.2021 – 14 O 99/20)
Wird eine vermietete Immobilie verkauft, muss der alte Eigentümer dem neuen Eigentümer die Mietsicherheit übergeben. Auch bei offenen Forderungen darf der alte Vermieter die Mietsicherheit nicht einbehalten. Etwas anderes gilt nur, wenn die Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. So urteilte das Landgericht Köln (LG …
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