Keine Klagebefugnis von Wohnungseigentümern gegen Baugenehmigung eines anderen Wohnungseigentümers (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.02.2019 – 8 A 11076/18.OVG)
Die Baugenehmigung für das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers kann von den anderen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht angefochten werden. Diese haben keine Klagebefugnis, da es an öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüchen fehlt. Etwaige Ansprüche der Miteigentümer sind nach den Vorschriften des WEG auf zivilrechtlicher Ebene durchzusetzen. So urteilte das Oberverwaltungsgericht …