Verhinderung der Akteneinsicht durch einstweilige Verfügung? (VG Frankfurt Oder, Beschl. v. 04.04.2019 – 5 L 57/19)
Im Verwaltungsverfahren gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Akteneinsicht In Verwaltungsakten. Verfahrensbeteiligte können Akteneinsicht nach § 29 VwVfG verlangen. Auch unbeteiligten Dritten steht das Recht zu nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Diese weit reichenden Rechte sind Vorhabenträgern oft ein Dorn im Auge. Sie …