Keine Aufnahme in den Polizeidienst bei vorherigen strafrechtlichen Verfahren (VG Berlin, Beschl. v. 25.07.2018 – 28 L 312.18)
Ein Bewerber ist für den Polizeidienst charakterlich ungeeignet, wenn gegen ihn ein paar Jahre zuvor strafrechtliche Ermittlungsverfahren geführt worden sind. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) am 25.07.2018. Der Fall Ein 21-jähriger Mann bewarb sich bei der Antragsgegnerin um die Einstellung in den mittleren …