Diesel-Betriebsuntersagung wegen Nichtteilnahme an Rückruf (VG Sigmaringen, Beschl. v. 04.04.2018 – 5 K 1476/18)
Der Halter eines vom so genannten Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeuges kann die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs beantragen, wenn ihm gegenüber eine sofort vollziehbare, aber ermessensfehlerhafte Betriebsuntersagung ausgesprochen wurde. Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Betriebsuntersagung ist rechtswidrig, wenn diese nicht ausreichend schriftlich begründet wurde. Diese Entscheidung …