Mit Folie getönte Autoscheiben nicht immer verkehrsgefährdend – Bußgeld rechtswidrig (OLG Koblenz, Beschl. v. 10.10.2019 – 3 Owi 6 SsRs 299/19)
Wer eigenmächtig Veränderungen an seinem Fahrzeug vornimmt, riskiert den Wegfall der Betriebserlaubnis. Damit können neben einem saftigen Bußgeld auch Nachteile bei der Versicherung verbunden sein. Eine solche Veränderung kann das Anbringen von Folien sein, welche die Scheiben tönen. Betriebserlaubnis erlischt bei Änderungen Nach der gesetzlichen …