Halten eines Handys zum Zwecke des Umlagerns im Auto erlaubt (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.04.2023 – 1 Orbs 33 Ss 151/23)
Wer als Fahrer im Auto sein Handy in der Hand hält, um es an einen anderen Ort zu legen, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer währenddessen ein Telefonat über die Freisprechanlage führt. So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe) am 18.04.2023 …