Befangenheit des Richters bei Ablehnung einer Terminverlegung (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 02.07.2020 – 3 W 41/20)
Verweigert ein Richter die Verlegung eines Termins, kann das einen Befangenheitsantrag rechtfertigen. Das setzt allerdings voraus, dass triftige Gründe für die gewünschte Verlegung des Termins vorliegen. Risiko aufgrund Vorerkrankung Über einen solchen Fall hatte das OLG Zweibrücken zu entscheiden. Im Gerichtsprozess beim Landgericht war das …