Schimmel in der Wohnung – Minderung nur bei Baumängeln (AG Frankfurt a.M., Urt. v. 12.12.2018 – 33 C 2164/18)
Schimmel in der Wohnung kann zur Mietminderung berechtigen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn es sich tatsächlich um einen Mangel handelt. Schimmel Beweislast Während der Schimmel ohne Weiteres nachweisbar ist anhand von Flecken oder pelzigem Belag, ist die Ursache oft nicht klar. Aus …