Vermüllung der Mietwohnung kann zu fristloser Kündigung führen (AG München, Urt. v. 18.07.2018 – 416 C 5897/18)
Zu viel Müll in einer Mietwohnung kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Dies gilt insbesondere bei bereits eingetretenen Substanzschäden. So entschied das Amtsgericht München (AG München) mit Urteil vom 18.07.2018 (416 C 5897/18). Der Fall Die Klägerin ist Eigentümerin einer Zweizimmerwohnung im Münchener Stadtteil …