Mieterhöhung nach Modernisierung – Härtefall bei großer Wohnung? (BGH, Urt. v. 09.10.2019 – VIII ZR 21/19)
Ist die Wohnung eines Mieters aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eigentlich zu groß, schließt dies bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung nicht automatisch die Geltendmachung unzumutbarer Härte durch den Mieter aus. Die Wohnungsgröße ist bei der Härtefallabwägung zu Lasten des Mieters zwar mit einzubeziehen. Entscheidend sind am …