Rückgaberecht entfällt nicht bei Entfernung der Schutzfolie von Matratze (EuGH, Urt. v. 27.03.2019 – C-681/17)
Bei online gekauften Sachen steht Verbrauchern ein Rückgaberecht zu. Das gilt allerdings dann nicht, wenn bei einer Sache die Versiegelung entfernt wurde und die Sache aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet ist. Geregelt sind das Rückgaberecht sowie die Ausnahmen im …