Kaufvertrag über Pferd – Zweieinhalb Jahre altes Pferd allein wegen des Alters als gebraucht anzusehen (BGH, Urt. v. 09.10.2019 – VIII ZR 240/18)
Ein zweieinhalb Jahre altes Pferd ist allein wegen seines Alters nicht mehr als neu, sondern als gebraucht anzusehen. Dies gilt unabhängig davon, ob das Pferd vor dem Kauf bereits geritten oder sonst wie benutzt wurde. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 09.10.2019 …