Risse in den Wänden kein Mangel beim Hauskauf (LG Coburg, Urt. v. 25.03.2019 – 14 O 271/17)
Stellt der Käufer eines alten Hauses nach Abschluss des Kaufvertrages Risse in den Wänden fest, liegt kein Mangel vor. Risse in den Wänden eines alten Hauses sind nämlich üblich und gehören zur üblichen Beschaffenheit eines alten Hauses. Dieses Urteil fällte das Landgericht Coburg (LG Coburg) …