Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber ist Pflicht (BAG, Beschl. v. 13.09.2022– 1 ABR 22/21)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter zu erfassen. Dies gilt nicht nur für Überstunden und Sonntagsarbeit, sondern generell für die gesamte Arbeitszeit. Konkret ist die Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. So entschied das …