Sonderurlaub auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft (VG Berlin, Urt. v. 09.09.2021 – VG 36 K 68/19)
Auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft muss zur Betreuung eines Kindes Sonderurlaub gewährt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Es ist nicht erforderlich, dass es sich um ein leibliches oder angenommenes Kind handelt. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) in einem Urteil vom 09.09.2021 (VG …