Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks muss nicht begründet werden (BGH, Urt. v. 11.10.2022 – X ZR 42/20)
Wird eine Schenkung wegen groben Undanks widerrufen, muss die Erklärung des Widerrufs keine Begründung enthalten. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 11.10.2022 klar (X ZR 42/20). Muss der Widerruf einer Schenkung begründet werden? Die Frage, ob die Erklärung des Widerrufs einer Schenkung …