Einwilligung durch vorab angekreuztes Kästchen unwirksam (EuGH, Urt. v. 11.11.2020 – C-61/19)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage zulässig. Ein vorab bereits angekreuztes Feld genügt für eine Einwilligung nicht. Der EuGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein TK-Anbieter anlässlich des Vertragsschlusses von Kunden die Einwilligung zum Speichern von Ausweiskopien einholen …