Außerordentliche Kündigung bei Arbeitsverweigerung (BAG, Urt. v. 28.06.2018 – 2 AZR 436/17)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in seinem Urteil vom 28.06.2018 über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Arbeitsverweigerung (2 AZR 436/17). Der Fall Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 2006 als Angestellte beschäftigt. Sie war zunächst als Sachgebietsleiterin für den Bereich „technische Dokumentation“ eingesetzt. In …