Verfallklausel im Arbeitsvertrag bei Altverträgen (ArbG Hamburg, Urt. v. 02.05.2018 – 3 Ca 370/17)
Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel ist grundsätzlich unwirksam, wenn sie Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausdrücklich ausnimmt. Dies folgt aus § 3 Satz 1 MiLoG. Für Altverträge, somit für Verträge die vor dem 1. Januar 2015 geschlossen wurden, ist ein Vertrauensschutz zu gewähren. Hieraus folgt, dass …