Keine Pflicht zur Herausgabe der privaten Handynummer an Arbeitgeber (Thüringer LAG, Urt. v. 16.05.2018– 5 Ca 163/17 und 5 Ca 125/17)
Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber seine private Handynummer mitzuteilen, damit dieser außerhalb einer Rufbereitschaft für einen Notdienst erreichbar ist. So entschied das Thüringer Landesarbeitsgericht (Thüringer LAG) in seinem Urteil vom 16.05.2018 (5 Ca 163/17 und 5 Ca 125/17). Der Fall: Die Parteien stritten …