Stempeluhr für alle Arbeitnehmer – Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit (EuGH, Urt. v. 14.05.2019 – C-55/18)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer verpflichtet sind (C-55/18). Nur so lasse sich die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) sicherstellen. Konkret fordern die Luxemburger Richter, dass die Einhaltung der Maßgaben …