Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen (LAG M-V, Urt. v. 28.11.2017– 5 Sa 54/17)
Eine personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen ist auch bei unterschiedlichen Erkrankungen zulässig. Verschiedene Krankheitsursachen können auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch andauert, auch wenn einzelne Erkrankungen ausgeheilt sind. So entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg Vorpommern (MV) in seinem Urteil vom 28.11.2017 (5 Sa 54/17): Geklagt …