Arbeitgeberbescheinigung zur Vermeidung eines Fahrverbots im Bußgeldbescheid nach groben oder beharrlichen Verstößen (BKatV)
Bei Verkehrsverstößen droht die Verhängung eines Fahrverbots, wenn die Verstöße „grob“ oder „beharrlich“ waren (§ 25 Absatz 1 Satz 1 StVG). Darunter versteht man schwere und wiederholte Verstöße. Bußgeldbehörden und Gerichte haben sich dabei an den Vorgaben im Bußgeldkatalog (vgl. BKatV) und den darin geregelten Fahrverboten …