Irrtümliche Überzahlung des Arbeitnehmers – Keine Entreicherung bei Begleichen von Schulden (LArbG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.05.2019 – 7 Sa 499/17)
Überweist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufgrund eines Tippfehlers versehentlich zu viel Geld, muss der Arbeitnehmer dies zurückzahlen. Begleicht der Arbeitnehmer mit dem Geld seine Schulden, darf er sich nicht auf Entreicherung berufen und muss trotzdem zurückzahlen. Erfolgt die Zahlung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs, gilt eine …