Schallprognose auch für Windenergieanlagen, die dem Baurecht unterfallen (OVG NRW, Beschl. v. 05.12.2017 – 7 A 506/17)
Windenergieanlagen werden meistens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt, denn die Anlagen haben regelmäßig eine größere Bauhöhe als 50 Meter und unterfallen damit dem Immissionsschutzrecht (Nr. 1.6.2 Anlage zu § 3, 4. BImSchV). Kleinere Anlagen unterfallen hingegen dem Baurecht und bedürfen als „Bauwerk“ einer Baugenehmigung, deren …