Mann darf nicht bei seiner entbindenden und notoperierten Frau bleiben, sondern muss erst einmal das Auto umparken
Wer sein Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abstellt, muss damit rechnen, dass es abgeschleppt wird und eine deftige Rechnung dafür zu zahlen ist. Dass das auch dann gelten soll, wenn sich der Parksünder in einer Notsituation befindet, ist allerdings kaum vorstellbar. So erging es aber einem …