Keine Hilfebedürftigkeit aufgrund fiktiven Vermögens: Schenkung, die zurückverlangt werden kann, wird als Vermögen berücksichtigt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2017 – L 7 SO 1320/17)
Bei der Ermittlung der Bedürftigkeit sind auch Ansprüche zu berücksichtigen, die vom Hilfebedürftigen geltend gemacht werden können. Das gilt auch für Schenkungen, die zurückverlangt werden können. In einem vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG B-W) entschiedenen Fall ging es um Pflegegeld nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). …