Verlängerung der kurzen Verjährung (6 Monate) zugunsten Vermieter für Geltendmachung von Schäden in AGB unwirksam (BGH, Urt. v. 08.11.2017 – VIII ZR 13/17)
Erwartungsgemäß hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verlängerung der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für rechtswidrig erklärt. Das Gesetz sieht in § 548 BGB eine nur 6 Monate betragende Frist für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen des Vermieters …