Stadt München muss für Luxus-Kita zahlen, wenn die Kosten für die Eltern unzumutbar sind (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 – 5 C 19.16)
Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, haben nach § 24 Absatz 2 Satz 1 SGB VIII einen Anspruch auf einen Kita-Betreuungsplatz. Wenn ein solcher nicht zur Verfügung steht, können die Eltern Mehrkosten, die ihnen durch die Beschaffung eines Ersatzplatzes entstehen, vom Träger der öffentlichen …