Professionelle Wahrnehmung von Verbraucherrechten hindert nicht die Eigenschaft als „Verbraucher“ (EuGH, Urt. v. 25.01.2018 – C-498/16)
Die Unterscheidung zwischen Verbrauchern und Unternehmern hat weitreichende rechtliche Folgen. Denn Verbrauchern werden zahlreiche Vorteile gewährt, beispielsweise bei Widerrufsrechten beim Verbrauchsgüterkauf, im AGB-Recht oder der Bestimmung der Zuständigkeit von Gerichten. Über die letztgenannte Privilegierung hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu entscheiden. In dem Fall ging …