Haftung der BRAK für beA-Pleite? 124.408.775 € – Rückzahlung und Schadensersatz nur Sturm im Wasserglas
Das seit 2016 nutzbare besondere elektronische Anwaltspostfach sollte am 01.01.2018 einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung gehen, denn ab diesem Datum war vorgesehen, dass Rechtsanwälte die Pflicht zur passiven Nutzung haben (§ 31a Absatz 6 BRAO). Das bedeutet, dass ab 01.01.2018 jeder Anwalt in Deutschland …