Geringe Schäden am Laminat – Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters (LG Wiesbaden, Beschl. v. 28.05.2019 – 3 S 31/19)
Der Mieter haftet nach einer Mietdauer von 14 Jahren nicht für Einkerbungen im Laminat und Verfärbungen des Teppichbodens. Diese Schäden sind gewöhnliche Abnutzungserscheinungen der Mietsache. Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters besteht hierfür nicht. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Wiesbaden vom 28.05.2019 (LG Wiesbaden) hervor …