Sturz wegen Glätte auf Parkplatz eines Einkaufsmarktes (OLG S-H, Urt. v. 17.04.2018 – 11 U 67/17)
Zwischen den Parkbuchten eines zu einem Einkaufsmarkt gehörenden Parkplatzes besteht keine Streupflicht. Dies gilt auch für privat betriebene Parkplätze, wenn die örtlichen Verhältnisse mit öffentlichen Parkplätzen vergleichbar sind. Eine Haftung des Parkplatzbetreibers wegen eines glättebedingten Sturzes zwischen zwei parkenden Autos besteht dann nicht. So entschied …