Verstoß gegen Fotoverbot – Verbreitung von Fotos unzulässig (BGH, Urt. v. 20.12.2018 – I ZR 104/17)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine bahnbrechende Entscheidung zum Schutz geistigen Eigentums gefällt. Kunstwerke und Fotos dürfen nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigt bzw. veröffentlicht werden, denn sie unterfallen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Bei selbst angefertigten Fotos steht das Urheberrecht einer Veröffentlichung grundsätzlich nur dann entgegen, …