Sturz eines Fußgängers auf unebenem Gehweg (AG Offenbach, Urt. v. 01.03.2018 – 33 C 226/17)
Stürzt ein Fußgänger auf einem unebenen Gehweg aufgrund von herausragenden Gehwegplatten, sind für die Frage, ob eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt, die Umstände des jeweiligen Einzelfalls entscheidend. Zu den konkreten Umständen des Einzelfalles gehören insbesondere die Art und Beschaffenheit der Unebenheit, die Lage, die örtliche …