Zinsen für verspätete Steuerzahlung rechtswidrig (BFH, Beschl. v. 14.05.2018 – IX B 21/18)
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die derzeit geltenden Nachzahlungszinsen in Höhe von einem halben Prozent je Monat – s. h. sechs Prozent im Jahr – für rechtswidrig. Das oberste deutsche Finanzgericht mit Sitz in München beanstandet die Höhe des seit 1961 geltenden Zinssatz (§§ 233a, 238 …