Keine Pflicht des Nachbarn zum vorsorglichen Rückschnitt einer Hecke im Winter (LG Freiburg, Urt. v. 07.12.2017– 3 S 171/16)
Ein Nachbar ist nicht verpflichtet, seine an das Nachbargrundstück grenzende Hecke im Winter so weit zurück zu schneiden, dass in der Vegetationsperiode (1. März bis 30. September) die nachbarrechtlich zulässige Maximalhöhe der Hecke nicht überschritten wird. Dies entschied das Landgericht Freiburg (Breisgau) mit seinem Urteil …