Haftung für Bäume – BGH zur Verkehrssicherungspflicht für Wurzelausbreitung in Abwasserkanal (Urt. v. 24.08.2017 – III ZR 574/16)
Bäume verursachen zumeist nur im näheren Umfeld Schäden, und zwar durch abbrechende Äste oder durch Umstürzen bei Unwettern. Dass ein Baum einmal für Schäden auf benachbarten Grundstücken ursächlich ist, erscheint kaum denkbar. Über einen solchen Fall hatte aber der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden (III ZR …