Gegenwind für Männerclubs: Freimaurer nicht gemeinnützig (BFH, Urt. v. 17.05.2017 – V R 52/15) – Auswirkungen auf Lions, Rotary & Co
Das Finanzgericht Düsseldorf hat einer Freimaurerloge die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit versagt. Die Düsseldorfer Richter meinten, dass die Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung dann nicht anzunehmen sei, wenn eine Körperschaft ausschließlich männliche Mitglieder aufnehme und Frauen außen vor bleiben. Die Logenbrüder gaben sich mit der Entscheidung nicht …