Universität entzieht Titelhändler den Doktortitel (BVerwG, T. v. 21.06.2017 – 6 C 4.16)
Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hatte einem zu dreieinhalbjähriger Haftstrafe verurteilten Titelhändler den Doktortitel entzogen. Dieser hatte geschäftsmäßig Professoren vermittelt, die Interessenten die begehrte Promotion ermöglichten. Die Bezahlung erfolgte zur Hälfte vorab und zur Hälfte nach Erlangung des Doktortitels. Das nahm die Universität zum Anlass, dem …
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