Keine Pflicht zur Teilnahme am Personalgespräch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (BAG, Urt. v. 02.11.2016 – 10 AZR 596/15)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in seinem Urteil vom 02.11.2016 (Urt. v. 02.11.2016 – 10 AZR 596/15) über die Reichweite des Direktionsrechts eines Arbeitgebers zu entscheiden, insbesondere darüber, ob ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer verpflichtet ist, auf Anweisung des Arbeitgebers zum Personalgespräch zu erscheinen. In diesem Urteil (Urt. …