Kein Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit oder Minderung des Reisepreises bei Verspätung des Autoreisezuges (AG München, Urt. v. 04.11.2016 – 132 C 9692/ 16)
Bei Verspätung eines Autoreisezuges besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit. Auch die Minderung des Reisepreises kann grundsätzlich nicht verlangt werden. So entschied das Amtsgericht München in seinem Urteil am 04.11.2016 (132 C 9692/16). Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger …